GKV-Reform im Kabinett beschlossen: Das steht für die Diabetologie fest

Sie haben wahrscheinlich bereits von den Plänen der Bundesregierung gehört, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu zu ordnen. Um die prognostizierte Deckungslücke von 40,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 zu adressieren, hat das Bundeskabinett am 28. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Das Gesetz basiert maßgeblich auf den 66 Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026 und sieht weitreichende Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 vor.

Was bedeutet der Entwurf konkret für die Diabetologie und Hausärzte, die Menschen mit Diabetes Typ 2 versorgen?

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Fachlich geprüft von:
Dr. Matthew Fenech (MD)
Diabetologe, Gründer und Medizinischer Leiter von Una Health

 


Der Gesetzesentwurf im Kontext der Diabetologie

Der Kabinettsbeschluss folgt der Logik, das Ausgabenwachstum strikter an die Einnahmenentwicklung zu koppeln. Für die ambulante Versorgung und die Patientenführung in der Diabetologie sind folgende gesetzliche Neuregelungen entscheidend:

  • Streichung der Zusatzleistungen: Das Kabinett bestätigt den Wegfall der extrabudgetären TSVG-Zusatzvergütungen sowie der Vergütung für die ePA-Befüllung und -Aktualisierung zum 1. Januar 2027. Administrative Aufgaben müssen somit künftig ohne gesonderte Honorierung als Standardprozess in den Praxisalltag integriert werden.

  • Wegfall der PFG: Wie von der FKG empfohlen, soll die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) gestrichen werden. Für ambulante Praxen hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur koordinierender Leistungen.

  • Neues Modell der Teilkrankschreibung: Statt das Krankengeld pauschal zu kürzen, führt der Gesetzentwurf die Teil-Arbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld ein (in Stufen von 25, 50 und 75 %). Dies ermöglicht eine flexiblere Wiedereingliederung von Langzeitpatienten, erfordert aber eine engere ärztliche Steuerung der Belastbarkeit.

  • Höhere Zuzahlungen: Für Patient:innen steigen die Belastungen spürbar. Die Zuzahlungsbeträge werden auf 7,50–15 Euro angehoben und ab 2028 an die Grundlohnrate gekoppelt.

  • Anpassungen bei Zahnersatz & Familienversicherung: Die Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken auf 50 %, und für bestimmte Kreise der beitragsfreien Familienversicherung wird ein Beitragszuschlag eingeführt.

  • Präventions-Signale: Das Kabinett ebnet den Weg für eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028.

Abbildung 1: „Folgen für die GKV ohne Reform“, Quelle: FinanzKommission Gesundheit 2026.

 

Was für Folgen hat das neue Gesetz für das Praxis-Team?

  • Ärzt:innen: Sollten Honorarzuwächse strikt an die Grundlohnrate gekoppelt werden, rückt die wirtschaftliche Effizienz noch stärker in den Fokus. Digitale Prozesse sind kein „Zusatz“ mehr, sondern das zentrale Mittel, um den administrativen Mehraufwand bei geringerer Einzelförderung aufzufangen.

  • Diabetesberater:innen / Diabetesassistentent:innen: Durch die Einführung des Teilkrankengeldes und den neuen Fokus auf präventive Steuerung (wie die geplante Zuckersteuer ab 2028) wird Ihre Rolle in der Patientenberatung und Adhärenzführung weiter gestärkt.

Abbildung 2: „Die Zuckersteuer kommt“, Quelle: Die Zuckerverbände 2026.

 

Reaktionen von Verbänden und Organisationen

Die Reaktionen zum ersten Bericht der FinanzKommission aus Verbänden und Fachkreisen fielen unterschiedlich aus. Einige Fachgesellschaften begrüßen präventive Maßnahmen, während ebenfalls vor finanziellen und organisatorischen Belastungen warnen:

  • Das Bündnis Gesundheit - ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens (u.a. die Bundesärztekammer, der Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD))- kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf. In ihrer Resolution vom 28.04.2026 heißt es: „Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form wird weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht.“ Zudem werden die „extrem verkürzten Prüf- und Beteiligungsfristen“ kritisiert.

  • Die geplante Einführung einer Zuckersteuer kommentiert Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG): „Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung die seit langem bekannte wissenschaftliche Empfehlung nun umsetzt und plant, ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. […] Dennoch kann die Einführung einer Zuckersteuer nur ein erster Baustein für mehr Prävention sein. Diese Ambitionen muss die Bundesregierung jetzt beibehalten und auch Werbung für Ungesundes wirksam regulieren oder die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse absenken.“

 

Digitalisierung – Die Antwort auf den Kostendruck

In einer Ära gedeckelter Honorare ist Digitalisierung kein Luxus, sondern das notwendige Werkzeug zur Entlastung des Teams. Wenn administrative Pauschalen entfallen, können automatisierte Prozesse die Zeit für die eigentliche Patientenzone zurückgewinnen.

Vorteil für die Praxis: Eine lückenlose, datenbasierte Unterstützung ermöglicht es, Medikamenteneskalationen zu vermeiden und Therapieziele (PROMs) systematisch zu erreichen. Zertifizierte Medizinprodukte werden hier zum unverzichtbaren Partner, um trotz „Sparkurs“ eine exzellente Behandlungsqualität ohne administrativen Mehraufwand sicherzustellen.

 

Ausblick und Planungssicherheit

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die erste Hürde genommen. Der Gesetzesentwurf soll nun parlamentarisch beraten werden; die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause 2026 geplant. Für die Praxen wird die Planungssicherheit daher im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zunehmen.

 

Zusammenfassung: Was Sie für 2027 wissen müssen

  • Honorarquellen: Planen Sie den Wegfall von ePA- und TSVG-Zuschlägen ab Januar 2027 fest ein.

  • Patientenführung: Bereiten Sie Ihr Team auf Kommunikation zu den 50 % höheren Zuzahlungen vor.

  • Wiedereingliederung: Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der Teilkrankschreibung für eine passgenauere Begleitung Ihrer Patient:innen.

  • Effizienz: Setzen Sie verstärkt auf digitale Tools, um den Wegfall administrativer Honorare durch Zeitgewinn im Praxisalltag auszugleichen.

 

Quellenverzeichnis

  1. Bundesgesundheitsministerium (2026). Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf

  2. FinanzKommission Gesundheit (2026). Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf

  3. Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) (2026). DANK Kommentar: Die Zuckersteuer kommt. https://www.ddg.info/presse/2026/die-zuckersteuer-kommt

  4. Bündnis Gesundheit (2026). Resolution Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Resolution_Buendnis_Gesundheit_28.04.2026.pdf

  5. Die Zuckerverbände (2026). Weder eine Zuckersteuer noch eine Zuckerabgabe lösen das Übergewichtsproblem. https://www.zuckerverbaende.de/presse/presse-archiv/weder-eine-zuckersteuer-noch-eine-zuckerabgabe-loesen-das-uebergewichtsproblem/

 
 
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