DMP und EBM 2026: Was sich jetzt bei Dokumentation und Honorierung in der Praxis ändert
Im Laufe des Jahres 2026 stehen im Praxisalltag wichtige regulatorische Anpassungen an – und beide wirken sich direkt auf Honorar und Aufwand aus. Am 1. Juli 2026 ist mit der Versorgungspauschale GOP 03100 eine neue Abrechnungssystematik für ausgewählte solitäre Chroniker in Kraft getreten ist¹; sie ersetzt die gewohnte Quartalslogik durch eine Halbjahrespauschale³. Und voraussichtlich zum 1. Oktober 2026 wird die DMP-Dokumentation (Anlage 8) auf den neuen Stand gebracht⁸ – mit aktualisierten Doku-Vorgaben und einem neuen, freiwilligen digitalen DMP-Modul⁹ für Ihr Praxisteam.
Beides betrifft unterschiedliche Rollen in der Praxis: Die einen stellen die Abrechnung um, die anderen die Dokumentation. Wer die neue Pauschale sauber umsetzt, lässt kein Honorar liegen – wer die enge Anspruchslogik übersieht, riskiert Korrekturen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen praxisnah, was konkret auf Ihre Praxis zukommt, wer in Ihrem Team was tun muss – und welche Weichen es nun richtig zu stellen gilt, um Dokumentationslücken zu vermeiden.
Dokumentation: Das Anlage-8-Update 2026
Parallel zur Honorarseite kommt Bewegung in Ihre DMP-Dokumentation. Mit der 39. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie hat der G-BA am 18. Juni 2025 die Anlage 8 (Dokumentation für DMP Diabetes Typ 1 und Typ 2) im Zuge der DMP-Aktualisierung 2024/2025 angepasst⁷. In den Praxen greift das aktualisierte DMP voraussichtlich zum 1. Oktober 2026 – konkret, sobald Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) das passende Software-Update einspielt (erfahrungsgemäß zum Quartalswechsel)⁸.
Was das für Ihren Doku-Alltag konkret bedeutet:
Aktualisierte Doku-Vorgaben: Die Dokumentationsfelder der Anlage 8 werden an die überarbeiteten Therapie- und Versorgungsanforderungen angepasst; aus Gründen der Datensparsamkeit entfällt zum Beispiel der bisherige Parameter „diabetesbezogene stationäre Einweisung“⁸. Ihr Praxisteam dokumentiert nach dem neuen Stand, sobald das PVS-Update aktiv ist – die Umstellung läuft über Ihr Softwarehaus, nicht über zusätzliche Anträge.
Neu und freiwillig – das digitale DMP (dDMP): Ergänzend zum klassischen DMP lässt sich die Versorgung künftig digital abbilden – mit Videosprechstunden, asynchroner Kommunikation über sichere Messenger-Dienste und einem datengestützten Glukosemanagement. Sie und Ihre Patient:innen entscheiden frei, ob Sie diese Module nutzen⁹.
Voraussetzungen fürs digitale Modul: auf Praxisseite digitales Terminmanagement, Videosprechstunde und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur; auf Patientenseite die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ein erklärtes Ziel ist, Doppeldokumentation zu vermeiden⁹.
Start des digitalen Moduls: frühestens 2026, sobald das Bundesgesundheitsministerium die technischen Details per Rechtsverordnung geregelt hat⁹.
Praxistipp für Diabetesberater:innen und das Praxisteam: Behalten Sie den genauen Einspieltermin des PVS-Updates zum Quartalswechsel im Blick, damit beim Übergang keine Dokumentationslücken entstehen, und prüfen Sie frühzeitig, ob die freiwilligen digitalen Module in Ihre bestehenden Praxisabläufe passen.
Zeitstrahl Stichtage
Honorar: Die neue hausärztliche Versorgungspauschale GOP 03100
Was neu ist. Zum 1. Juli 2026 führt der Bewertungsausschuss die GOP 03100 im EBM-Unterabschnitt 3.2.1.1 ein¹. Sie ist als Halbjahrespauschale angelegt und löst damit die bisherige Quartals-Logik der Versicherten- bzw. Chronikerpauschale ab³. Wichtig für die Praxisorganisation: Es handelt sich um eine Pflichtpauschale, nicht um eine abrechnungstechnische Option⁶.
Wer sie auslösen kann – und wer nicht. Hier lohnt der genaue Blick, denn die GOP 03100 ist an eine definierte Diagnoseliste gebunden. Sie gilt ausschließlich bei Patient:innen im Alter von 18 bis 74 Jahren, die an genau einer der folgenden Erkrankungen leiden:
Schilddrüse (Hypothyreose/Autoimmunthyreoiditis)
Fettstoffwechselstörung
Essenzielle Hypertonie ohne hypertensive Krise
Idiopathische Gicht
Die Betroffenen müssen dabei regelhaft mit nur einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel behandelt werden, dürfen keine weiteren chronischen Erkrankungen aufweisen und keinen intensiven Betreuungsbedarf haben.
Was honoriert wird. Die Bewertung ist altersgestaffelt: Für Patient:innen von 18–53 Jahren sind es
356 Punkte / 45,36 €, für 54–74 Jahre 403 Punkte / 51,34 € je Patient:in und Halbjahr⁴.
Was es speziell für Ihre Patient:innen mit Diabetes Typ 2 bedeutet. Da Diabetes mellitus nicht zu den in der Diagnoseliste definierten Indikationen gehört und es sich zudem um eine eigenständige chronische Erkrankung handelt, ist die GOP 03100 für Patient:innen mit Diabetes Typ 2 regelhaft nicht abrechenbar. Für diese Patientengruppe verbleibt Ihre Praxis somit wie gewohnt bei der Abrechnung über die klassische Versicherten- bzw. Chronikerpauschale innerhalb der etablierten Quartalslogik.
Einordnung. Die Pauschale bringt Planungssicherheit über das Halbjahr, ihr enger Zuschnitt sorgt aber für Diskussionen: Wer komplexe Fälle betreut, muss die Abgrenzung 03100 vs. 03110 sauber treffen, um korrekt abzurechnen. Eine pauschale Erwartung „mehr Honorar für alle Chroniker“ trägt nicht – entscheidend ist die korrekte Zuordnung im Einzelfall.
Hinweis für fachärztlich tätige Diabetolog:innen: GOP 03100 ist im hausärztlichen Versorgungsbereich (EBM-Kapitel 3) verortet.
Grafik GOP-Bewertung
Praxis-Synthese: Honorar und Doku zusammen gedacht
Die kommenden Monate fordern eine saubere Strukturierung der internen Routinen: Während die neue hausärztliche GOP 03100 eine strikte Abgrenzung von multimorbiden Profilen verlangt, fordert das DMP-Update eine rechtzeitige softwareseitige Vorbereitung. Für den Praxisalltag heißt das:
Diabetesberater:innen / Praxisteams: auf die aktualisierte Anlage 8 vorbereiten, Doku-Routinen anpassen (PVS-Update) und das freiwillige dDMP prüfen.
Abrechnende Ärzt:innen / Hausarztpraxen: Anspruchskriterien und Altersstaffel der 03100 kennen, 03110 als Zuschlag im Blick behalten.
Alle: die Stichtage 1. Juli 2026 (Honorar) und vsl. 1. Oktober 2026 (Doku) im Kalender markieren.
Ihr nächster Schritt: Spickzettel herunterladen
Doku (Anlage 8) und neue Versorgungspauschale kompakt auf einem Blatt:
Una Health – Begleitung zwischen den DMP-Terminen
Das strukturierte DMP gibt den Rahmen vor – der Diabetes-Alltag Ihrer Patient:innen findet zwischen den Terminen statt. Genau dort begleitet Una Health für Diabetes Menschen mit Typ-2-Diabetes kontinuierlich und macht das im DMP Gelernte im eigenen Alltag erlebbar.
Das Zusammenspiel aus intermittierender Sensornutzung, persönlichem Coaching, Mahlzeitenanalyse und leitliniengerechten Modulen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten zeigt Ihren Patient:innen unmittelbar, wie Lebensstil und Blutzucker zusammenhängen – so werden DMP-Ziele zu konkreten, im Alltag erlebbaren Schritten.
Als DiGA ist Una Health für Diabetes für Menschen mit Typ-2-Diabetes (ICD-10: E11) auf Rezept verordnungs- und erstattungsfähig (PZN 19235763, in der Regel über Muster 16); für Patient:innen zuzahlungsfrei, für Ihre Praxis extrabudgetär. Die Indikationsstellung bleibt Ihre ärztliche Entscheidung.
→ Una Health in der Versorgung zwischen den DMP-Terminen kennenlernen
Infomaterial & kostenfreie Umschläge für Ihre Praxis bestellen: unahealth.de/infomaterial-bestellen
Quellenverzeichnis
1. IWW, EBM 2026 (Stand 08.04.2026) / Beschluss Bewertungsausschuss 11.03.2026 – GOP 03100 in EBM-Unterabschnitt 3.2.1.1, in Kraft 01.07.2026.
2. IWW, EBM 2026 (08.04.2026) – Anspruch: eine chronische Erkrankung, kein intensiver Betreuungsbedarf, regelhaft ein Arzneimittel.
3. KV Hessen (07/2026) / rebmann-research – Halbjahrespauschale GOP 03100; löst Quartals-Logik ab.
4. KV Hamburg journal 5/2026 – Bewertung 18–53 J. = 356 P./45,50 €; 54–74 J. = 403 P./51,51 €.
5. KV Hessen (07/2026) – Zuschlag GOP 03110 bei intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal.
6. PKV-Institut (08.04.2026) – GOP 03100 ist Pflichtpauschale.
7. G-BA, Beschluss über die 39. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie vom 18.06.2025 – Änderung der Anlagen 7, 8 (Dokumentation DMP Typ 1 & Typ 2) und 24; veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.09.2025 B3), in Kraft seit 01.10.2025. G-BA Beschluss (PDF)
8. KBV PraxisNachrichten (26.06.2025), „G-BA aktualisiert DMP Diabetes mellitus Typ 1“ – Dokumentation weiter verschlankt (u. a. Parameter „diabetesbezogene stationäre Einweisung“ gestrichen); Umsetzung in den Praxen voraussichtlich zum 01.10.2026 (über PVS-Software-Update).
9. G-BA, Beschluss vom 20.03.2025 (Ergänzung § 8, Anlagen 1a/7a – digitalisierte Versorgungsprozesse, dDMP, Diabetes Typ 1 & 2) samt G-BA-Pressemitteilung vom 20.03.2025 und DDG-Mitteilung vom 27.03.2025 – freiwillige digitale DMP-Module: Videosprechstunde, asynchrone Kommunikation, datengestütztes Glukosemanagement; Einführung frühestens 2026 nach BMG-Rechtsverordnung. G-BA dDMP-Beschluss
