GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: Was jetzt wirklich gilt

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossene Sache: Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das „GKV-Spargesetz“ final verabschiedet – zum 1. Januar 2027 tritt es in Kraft.¹ ² Nach unserer Mai-Analyse zum Kabinettsentwurf ordnet dieses Update für Sie ein, was jetzt tatsächlich gilt, was sich gegenüber dem Entwurf geändert hat, welche Kritikpunkte bleiben, wie der Diabetessektor reagiert – und was der neue Rahmen für die Versorgung von Menschen mit Diabetes Typ 2 und mit DiGA bedeutet.

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Fachlich geprüft von:
Dr. Matthew Fenech (MD)
Diabetologe, Gründer und Medizinischer Leiter von Una Health

 

Zusammenfassung für Eilige

  • Beschlossen: Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026; Inkrafttreten 01.01.2027.¹ ²

  • Vergütungsdeckel – erstmals auch extrabudgetär: Anstieg 2027–2029 auf Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt begrenzt; TSVG-Zuschläge (u. a. EBM 03008), ePA-Pauschalen und Hygiene-Zuschlag entfallen → Honorarquellen für 2027 neu kalkulieren.³ ⁴ ⁵

  • Was das für die Diabetologie heißt: Der Deckel gilt unabhängig von Fallzahlen und Komplexität – trifft Schwerpunktpraxen besonders; Effekte auf Diabetologie und DMP derzeit nicht seriös bezifferbar.³

  • Kritik bleibt: KBV: ambulant 2,7 Mrd. € (2027) bis 5,0 Mrd. € (2030) Einsparungen; DDG: „nicht zum Versorgungs-Killer werden“ – Praxisteam frühzeitig zu Zuzahlungs-Fragen sprechfähig machen.⁷ ⁸

  • Take-away für Diabetolog:innen & Schwerpunktpraxen: DiGA laufen weiterhin außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung (§ 33a/§ 134 SGB V) – die DiGA-Verordnung belastet das Honorarbudget Ihrer Praxis nicht.¹²



Vom Entwurf zum Gesetz

Sie erinnern sich vielleicht an unsere Mai-Analyse zum Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Was damals noch Entwurf war, ist jetzt entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz in namentlicher Abstimmung mit 318 zu 284 Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet.¹ Der Bundesrat ließ es noch am selben Tag im zweiten Durchgang passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.² Damit steht fest: Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.² Für Praxen endet damit eine Phase der Unsicherheit – und es beginnt eine Phase der konkreten Vorbereitung auf 2027.

 

Zeitstrahl: Vom Entwurf zum Gesetz

Was beschlossen wurde: die Kernpunkte
für Ihre Praxis

  • Vergütungsdeckel inklusive extrabudgetärer Leistungen: 2027–2029 ist der Kostenanstieg auf die Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt begrenzt – erstmals auch für bislang extrabudgetäre Leistungen wie ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen.

  • Wichtig dabei: DiGA werden weiterhin außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung erstattet.³

  • TSVG-Zuschläge entfallen: Die extrabudgetäre Vermittlungspauschale für Hausärzte (EBM-Nr. 03008) und weitere TSVG-Positionen entfallen zum 01.01.2027.⁴

  • ePA-Vergütung läuft aus: Letztmalige Verlängerung der ePA-Pauschalen bis Ende 2026; die Ziffern 01431, 01647 und 01648 werden gestrichen.⁴ ⁵

  • Hygiene-Zuschlag gestrichen: Diese Sparmaßnahme kam erst im parlamentarischen Verfahren nachträglich in das finale Gesetz.⁴

  • HZV-Regelung umstritten: Verbände kritisieren eine ‚Versorgungsbremse‘: geringere Vergütung zusätzlicher Leistungen bei steigenden HZV-Teilnehmerzahlen (Hausarztzentrierte Versorgung).¹³

  • Teil-Arbeitsunfähigkeit: Ärztlich festgestellte Stufen von 25, 50 oder 75%; bei entsprechender Tätigkeit anteiliges Krankengeld.⁹

Was sich gegenüber dem Kabinettsentwurf geändert hat

Das finale Gesetz weicht an einigen Stellen vom Kabinettsentwurf ab: Entschärft wurden Familienversicherung und Bundeszuschuss-Kürzung, bestätigt wurden die höheren Zuzahlungen, als Verschärfung neu aufgenommen wurde die Streichung des Hygiene-Zuschlags.¹⁰ ⁴ Die Übersicht zeigt die Änderungen im Detail.

 

Gegenüberstellung: Entwurf vs. Gesetz

Einordnung I: Versorgung von Menschen mit Diabetes Typ 2

Für diabetologische Schwerpunktpraxen und Kliniken bedeutet der neue Rahmen vor allem: weniger Spielraum bei wachsendem Versorgungsbedarf. Der Vergütungsdeckel begrenzt den Anstieg der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – unabhängig davon, wie sich Fallzahlen und Komplexität entwickeln – und trifft damit Ihr Fachgebiet, das sich durch steigende Prävalenz und aufwendiger Patientenführung auszeichnet.³ Der Wegfall der TSVG-Anreize berührt die Terminvermittlung, die HZV-Bremse die koordinierende Grundversorgung, aus der viele Menschen mit Diabetes Typ 2 in die Schwerpunktversorgung überwiesen werden.⁴ ⁶

Für Schulung und Beratung wichtig: Die höheren Zuzahlungen – etwa bei Arzneimitteln, Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege – werden Patient:innen-Fragen auslösen – hier lohnt es, das Praxisteam frühzeitig sprechfähig zu machen. Die DDG-Warnung, dass Kostendruck nicht zu Verzicht auf Schulungen oder Hilfsmittel führen darf, beschreibt genau dieses Spannungsfeld.⁸

Wichtig für die Einordnung: Wie stark Diabetologie und DMP-Versorgung im Einzelnen betroffen sein werden, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern – belastbare Modellrechnungen für die Schwerpunktversorgung liegen noch nicht vor.

Einordnung II: Versorgung mit DiGA

Ein Aspekt geht in der Honorardebatte leicht unter: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind nicht Teil der vertragsärztlichen Vergütungssystematik und werden daher nicht über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der Praxen vergütet.¹² Der Anspruch der Versicherten auf DiGA ist in § 33a SGB V geregelt; die Vergütung erhalten die Hersteller direkt von der Krankenkasse nach § 134 SGB V – sie läuft also nicht über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der Praxen.¹²

Für die Praxis heißt das: Während bisher extrabudgetäre ärztliche Leistungen in die Deckelung rücken³**, bleibt die DiGA-Verordnung ein Versorgungsweg, der das Honorarbudget der Praxis nicht belastet** – und Patient:innen zwischen den Praxiskontakten strukturiert begleitet. Gerade bei Typ-2-Diabetes, wo Lebensstil-Begleitung viel Zeit bindet, kann das eine sinnvolle Ergänzung sein.

So reagiert der Diabetessektor

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat unmittelbar vor der Schlussabstimmung deutlich Position bezogen: Das Gesetz „darf nicht zum Versorgungs-Killer werden“.⁸ Die Fachgesellschaft fordert, qualitätsgesicherte Diabetesversorgung zu schützen – pauschale Sparvorgaben dürften spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen und Diabeteszentren nicht schwächen – und Patient:innen zu entlasten: Höhere Zuzahlungen dürften nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes aus Kostengründen auf Verordnungen für Insulin, Sensoren, Teststreifen oder Schulungen verzichten.⁸

DDG-Vizepräsident Dr. Tobias Wiesner bringt es auf den Punkt: „Beitragssatzstabilität darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten schwerer Zugang zu Behandlung, Schulung und moderner Technik bekommen.“⁸ Präsidentin Prof. Dr. Julia Szendrödi ergänzt mit Blick auf Strukturen: „Wenn Kliniken und Praxen unter Sparzwang geraten, trifft das nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Menschen, die auf eingespielte Teams, Erfahrung und sichere Abläufe angewiesen sind.“⁸

Fazit & Ausblick

Das GKV-Spargesetz ist beschlossen – die Planungsunsicherheit der letzten Monate ist damit beendet, die betriebswirtschaftlichen Fragen beginnen. Für 2027 heißt das konkret: Honorarquellen neu kalkulieren (TSVG, ePA, Hygiene-Zuschlag), das Team auf Zuzahlungs-Fragen vorbereiten und Prozesse identifizieren, die künftig ohne gesonderte Vergütung effizient laufen müssen. Die Diskussion ist dabei nicht zu Ende: Fachgesellschaften wie die DDG fordern bereits Nachschärfungen zum Schutz der Versorgung chronisch kranker Menschen.⁸

Und Una Health? Wenn Sie digitale Therapie in Ihre Diabetesversorgung einbinden möchten: Una Health ist wieder im DiGA-Verzeichnis und auf Rezept verordnungs- und erstattungsfähig (PZN 19235763, z.B. über
Muster 16) – für Ihre Patient:innen zuzahlungsfrei, für Ihre Praxis extrabudgetär.¹²

 

 

Quellenverzeichnis

1. Deutscher Bundestag (10.07.2026). Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1013
2. KV Baden-Württemberg (07/2026). GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Wissenswertes auf einen Blick. https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz · ergänzend BMG-Verfahrensübersicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
3. Ärztekammer Schleswig-Holstein (07/2026). GKV-Spargesetz: Das ändert sich. https://www.aeksh.de/aerzteblatt/artikel/detail/gkv-spargesetz-das-aendert-sich · ergänzend KV Bremen: https://www.kvhb.de/praxen/praxisthemen/gkv-spargesetz
4. IWW/AAA Kassenabrechnung (07/2026). Schnellcheck GKV-Spargesetz: Arzthonorar schrumpft ab 2027 bei diesen Leistungen. https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/schnellcheck-gkv-spargesetz-gkv-stabilisierungsgesetz-beschlossen-wo-das-honorar-ab-2027-schrumpft-f175123
5. KBV PraxisNachrichten (02.07.2026). Pauschale für ePA-Erstbefüllung letztmalig verlängert. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-02/pauschale-fuer-epa-erstbefuellung-letztmalig-verlaengert
6. Deutsches Ärzteblatt (2026). GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt für Kritik. https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-sorgt-fur-kritik-263e2033-48c7-4eae-9a0c-cfb432f0545c
7. KBV (Stand 08.07.2026). GKV-Spargesetz: Ambulante Versorgung in Gefahr (inkl. Stellungnahme zum Gesetzentwurf). https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
8. Deutsche Diabetes Gesellschaft (07.07.2026). Pressemitteilung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht zum Versorgungs-Killer werden! https://www.ddg.info/fileadmin/user_upload/09_Presse/Pressemitteilungen/2026/20260707_PM_DDG_GKV_Lesungen_Bundesrat_F.pdf
9. Haufe (2026): Teilkrankschreibung und Teilarbeitsunfähigkeit. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/teilkrankschreibung-und-teilarbeitsunfaehigkeit_144_691736.html
10. Deutscher Bundestag (10.07.2026), a. a. O. (Familienversicherung) · Hartmannbund (10.07.2026): Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.hartmannbund.de/berufspolitik/news/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz/ · Deutsches Ärzteblatt: Auch nach Bekanntwerden der Änderungspläne bleiben Sorgen und Kritik. https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-spargesetz-auch-nach-bekanntwerden-der-anderungsplane-bleiben-sorgen-und-kritik-701247c0-a267-4784-95a6-1c3297af3231
11. BMG (10.07.2026). PM: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026 · Deutsches Ärzteblatt: Krankenkassen sehen GKV-Sparpaket als solide Grundlage für zwei Jahre stabile Beiträge. https://www.aerzteblatt.de/news/krankenkassen-sehen-gkv-sparpaket-als-solide-grundlage-fur-zwei-jahre-stabile-beitrage-839f0095-1a05-4702-bd49-a73de5a22bd6
12. § 33a SGB V (Digitale Gesundheitsanwendungen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/*_33a.html* · § 134 SGB V (Vergütungsbeträge, Zahlung durch die Krankenkasse an den Hersteller): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/_134.html
13. HÄV Hessen (13.07.2026): Das GKV-Spargesetz ist beschlossen: Was sich ändert, was offen ist und wie wir jetzt reagieren. ****https://www.haev-hessen.de/aktuelles/news/1333-das-gkv-spargesetz-ist-beschlossen-was-sich-aendert-was-offen-ist-und-wie-wir-jetzt-reagieren
 
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DMP und EBM 2026: Was sich jetzt bei Dokumentation und Honorierung in der Praxis ändert